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Allgemeine Geschäftsbedingungen

    

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AGB für Prepaid & Monatspakete

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mobilfunkdienstleistungen der Vectone Distribution GmbH als Vertriebspartner der Vectone Mobile (Austria) Limited

  1. Allgemeine Bedingungen
    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von der Vectone Distribution GmbH ("Vectone") erbrachten Leistungen im Bereich der mobilen Telekommunikation. Schriftliche Einzelvereinbarungen können nur mit Vectone, nicht aber mit deren Erfüllungsgehilfen, z.B. Vertriebspartnern, abgeschlossen werden.
    2. Die Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
    3. Ergänzende Leistungsbeschreibungen und Tarifdefinitionen sind Bestandteil der geltenden AGB und werden auf der Vectone-Website www.vectonemobile.at veröffentlicht.
    4. Der zwischen Ihnen und uns geschlossene Vertrag über den Verkauf und den Kauf von Leistungen umfasst diese Bedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen, die geltenden Entgeltbestimmungen und/oder eine etwaige schriftliche Individualvereinbarung.
  2. Vertragsabschluss
    1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und Vectone beginnt mit der ersten Aufladung der SIM-Karte durch den Kunden, vorbehaltlich der Registrierung der Vectone-SIM-Karte durch den Kunden gemäß Ziffer 2.2 und 2.3 ("Aktivierung").
    2. Eine Registrierung des Kunden durch Vectone ist aufgrund der Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (§ 97 Abs. 1a TKG 2003) zwingend erforderlich. Seit 01.01.2019 gilt die gesetzliche Verpflichtung zur Registrierung von Prepaid-SIM-Karten vor der Aktivierung. Eine Freischaltung der SIM-Karte ohne Registrierung ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Die Registrierung Ihrer Prepaid-SIM-Karte können Sie ganz einfach an folgenden Stellen vornehmen: Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) mit.
    3. Alle Vectone Prepaid-Kunden, die die Aktivierung ihrer SIM-Karte vor dem 31.12.2018 abgeschlossen haben, müssen ihre SIM-Karte vor der ersten Aufladung ihrer SIM-Karte nach dem 01.09.2019 registrieren lassen.
  3. Eigentumsrechte an der Vectone SIM-Karte
    1. Die an den Kunden verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Vectone.
    2. Die dem Kunden übergebene SIM-Karte geht nicht in sein Eigentum über. Der Kunde ist verpflichtet, die SIM-Karte bis zur Beendigung des Vertrages mit Vectone sorgfältig zu verwahren.
    3. Die Freischaltung der Vectone-Dienste erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Erstaufladung der SIM-Karte und der erforderlichen Registrierung durch den Kunden gemäß vorstehender Klausel 2.
    4. Der Kunde hat den Verlust oder Diebstahl der SIM-Karte unverzüglich anzuzeigen. Der Verlust oder Diebstahl ist dem Vectone-Kundendienst unter der Rufnummer 0688 911 68 88 zu melden. Vectone prüft die Identität des Kunden und sperrt auf dessen Wunsch die SIM-Karte.
    5. Guthaben oder Gebühren für die Kommunikation mit dem Vectone-Kundenservice gehen im Falle einer Störung zu Lasten des Kunden. Dies gilt auch für Fälle des sonstigen schuldhaften, erlaubten oder begünstigten Missbrauchs durch Dritte.
    6. Soweit Vectone dem Kunden auf Wunsch bestimmte Gegenstände (SIM-Karten, Gutscheine etc.) zusendet, trägt der Kunde die Gefahr und die Kosten des Versands.
  4. Laufzeit und automatische Beendigung des Vertrages
    1. Das Vertragsverhältnis wird ab dem Datum der Aktivierung (siehe Klausel 2) für eine Mindestdauer von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate durch Aufladung des Guthabens auf dem Kundenkonto.
    2. Falls der Kunde sein Konto nicht auflädt, erhält er nach 11 Monaten eine Erinnerungs-SMS, um sein Konto aufzuladen. Die Vectone-Dienste sind noch einen Monat lang für passive Anschlüsse innerhalb Österreichs verfügbar. In diesem Monat hat der Kunde noch die Möglichkeit, den Vertrag durch Aufladen seines Kontos zu verlängern. Ansonsten endet das Vertragsverhältnis mit dem Ablauf des Vertrages.
    3. Lädt der Kunde sein Konto nach dem 12. Monat nicht auf, so erlischt der Vertrag automatisch und die Dienste werden gekündigt. Danach hat der Kunde eine Frist von 6 Monaten, um ein verbleibendes und nicht genutztes Guthaben einzufordern.
    4. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
    5. Nach 90 Tagen gilt ein Mindestverbrauch von 1 € alle 30 Tage. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
  5. Zahlung
    1. Der Kunde kann bei den Vectone-Vertriebspartnern ein Guthaben erwerben. Das Guthaben kann durch Eingabe des Ladecodes im Gerät jederzeit bis zum jeweiligen Höchstbetrag eingelöst werden.
      Das Guthaben ermöglicht es dem Kunden, Vectone-Dienste zu nutzen. Ist das Guthaben aufgebraucht, steht bis zu einer erneuten Aufladung nur noch eine passive Verbindung zur Verfügung.
    2. Die Entgelte für die Vectone-Dienste werden nach den jeweils gültigen Tarifen und kaufmännischen Rundungsregeln in ganzen Centbeträgen vom Guthaben abgezogen. Wir belasten Ihr Guthaben automatisch mit anfallenden Kosten oder Bearbeitungsgebühren.
    3. Eine gesonderte Abrechnung findet nicht statt, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
    4. Das gekaufte Restguthaben kann jederzeit von Vectone abgefragt werden.
    5. Bei Nutzung im Ausland (sofern verfügbar) werden die Roaming-Gebühren ebenfalls auf diese Weise abgerechnet.
    6. Kredit- und Debitkartenzahlungen werden von Vectone Mobile über das Unternehmen Chillitalk Limited (eingetragen im Vereinigten Königreich, mit der Unternehmensnummer 5506630, eingetragene Adresse Level 18, 40 Bank Street, Canary Wharf, London, E14 5NR, United Kingdom) abgewickelt.) UND/ODER Vectone Mobile Belgium SPRL (eingetragen in Belgien unter der Nummer 0846.489.504, mit Sitz im Silversquare Business Centre, Avenue Louise 523, 1050 Bruxelles, Belgien ("Händler") im Auftrag der Vectone Distribution GmbH (eingetragen in Österreich unter der Firmennummer FN426648z, Wienerbergstraße 11/12 A, 1100 Wien, Österreich).
    7. PayPal-Zahlungen werden von Vectone Mobile über ihre Konzerngesellschaft Vectone Network Limited ("Händler") (eingetragen im Vereinigten Königreich unter der Firmennummer 8693390, eingetragener Sitz Level 18, 40 Bank Street, Canary Wharf, London, E14 5NR, United Kingdom) im Auftrag der Vectone Distribution GmbH (eingetragen in Österreich unter der Firmennummer 426648z, eingetragener Sitz Wienerbergstr. 11/12A, 1100 Wien, Österreich).
    8. Kunden, die ihr Konto mit PayPal aufladen, können den Dienst Anrufüberweisung nicht nutzen. Diese Einschränkung gilt nicht für andere Zahlungsmittel. Mit "Call Credit Transfer" (CCT) ist der Service zur Übertragung von Gesprächsguthaben gemeint, der auf unserer Website näher beschrieben ist.
    9. Die Sicherheit Ihrer persönlichen Daten ist gewährleistet. Vectone setzt fortschrittliche Sicherheitstechnologien und -verfahren ein, um Ihre persönlichen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Ihre Daten, Kreditkartennummern und PINs werden bei der Übermittlung über das Internet mit Secure Socket Layer (SSL)-Verschlüsselung geschützt.
    10. Zahlung mit Paysafecard: Für grenzüberschreitende Gebühren empfehlen wir Ihnen, die Paysafecard-Bedingungen zu konsultieren, um mehr über die Wechselkurse zu erfahren. Alle Informationen finden Sie hier: https://www.paysafecard.com/currency-calculator.
  6. Servicebeschreibung und Servicequalität von Vectone
    1. Vectone bietet in Zusammenarbeit mit anderen Netzbetreibern Mobilfunkdienste einschließlich Short Messaging Services (SMS) und GPRS-Dienste an.
    2. Dem Kunden steht eine Sprachmailbox zur Verfügung. Die geltenden Entgelte für den Abruf von Nachrichten sind der aktuellen Entgeltordnung zu entnehmen.
    3. Die Verfügbarkeit von Roaming im Ausland, einschließlich der anwendbaren Tarife, ist auf www.vectonemobile.at zu finden.
    4. Vectone betreibt die angebotenen Dienste mit der gebotenen Sorgfalt, Zuverlässigkeit und stellt daher die Verfügbarkeit sicher. Vectone kann nicht garantieren, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind oder dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. Vorübergehende Ausfälle im Kommunikationsnetz von Vectone sowie sonstige Störungen können nicht vollständig ausgeschlossen werden. Vectone wird sich jedoch im Rahmen des Zumutbaren bemühen, die Störung so gering wie möglich zu halten und eventuelle Ausfälle schnellstmöglich zu beheben. Der Kunde hat Störungen, Mängel oder sonstige Probleme unverzüglich an Vectone zu melden und Vectone oder von Vectone beauftragten Dritten die Beseitigung der Störungen zu ermöglichen. Die Meldung hat an den Vectone-Kundenservice (0688 911 68 88) zu erfolgen. Wenn der Kunde für das behobene Problem verantwortlich ist, ist Vectone berechtigt, die bei der Behebung entstandenen Leistungen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen.
    5. Die beworbene Bandbreite eines Tarifs und die geschätzte maximale Bandbreite finden Sie auf unserer Website www.vectonemobile.at unter "Tarife". Je nach den Umständen (Ort der aktuellen Nutzung, Gerät, Netzauslastung) kann die tatsächliche Geschwindigkeit die dem jeweiligen Tarif zugeordnete (beworbene) Höchstgeschwindigkeit erreichen. Im Falle einer dauernden oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung der Geschwindigkeit oder anderer Qualitätsparameter der Internetdienstleistung von der angegebenen Leistung hat der Kunde Anspruch auf Gewährleistung (durch Nachbesserung, Umtausch oder, sollte dies nicht möglich oder zumutbar sein, Preisminderung oder Rückkauf des Vertrages, sofern die Abweichung nicht nur vorübergehend ist). Die Leistungen von Vectone sind zudem von einer Vielzahl von Umständen abhängig, die nicht im Einflussbereich von Vectone liegen (z.B. Gelände, Umgebung, Wandstärken, Hindernisse, vorübergehend nicht verfügbare Stromausfälle usw.); eine Zusicherung bestimmter Empfangsbedingungen ist daher nicht möglich. Im Ausland angebotene Dienste sind abhängig vom Netzausbau und der Netzverfügbarkeit der jeweiligen Roaming-Partner von Vectone.
    6. Vectone ist ein MVNO (Mobile Virtual Network Operator) und erbringt seine Dienste über das Netz des MNO (Mobile Network Operator) T-Mobile Austria GmbH. Zur Qualitätssicherung und Netzplanung führt T-Mobile regelmäßig Messungen des Datenverkehrs durch. Die gewonnenen Informationen dienen der Kapazitätsplanung, erhöhen die Ausfallsicherheit, Stabilität und Qualität des Netzes und der darauf aufbauenden Dienste. Die aus den Systemen gewonnenen Daten zeigen die Verbindungsabbruchrate, die Erfolgsrate, die Datendurchsatzrate, die Bündelungsdauer sowie die Alarmsystemdiagnose (Ausfälle einzelner Systeme, Feueralarm, Einbruchsalarm). Diese Verfahren haben keinen Einfluss auf die Qualität der Dienste. Weitere Informationen sind auf der Homepage von T-Mobile zu finden.
    7. Informationen über die Auswirkungen von allfälligen Volumenbegrenzungen, Geschwindigkeits- und anderen Serviceparametern auf unsere Internetdienste finden Sie auf unserer Website www.vectonemobile.at unter "Tarife".
    8. Vectone verwendet keine inhaltsbezogenen Netzmanagementmaßnahmen gemäß Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2015/2120.
  7. Haftung und Gewährleistung
    1. Vectone haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Für Verbraucher im Sinne des KSchG ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ausgenommen sind Schäden aus Personenschäden, aus dem Missbrauch von Passwörtern und Zugangsdaten sowie aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten. Die Haftung von Vectone, für Schäden von Unternehmern, ist darüber hinaus auf € 730,- je Schadensfall begrenzt. Vectone haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen nicht zurechenbarer Dritter, höhere Gewalt, Stromausfall oder Einwirkungen von angeschlossenen Geräten des Kunden, Diebstahl, Verlust oder unbefugte Nutzung der SIM-Karte durch Dritte entstehen.
    2. Vectone leistet in erster Linie Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung der mangelhaften Sache. Die Rückerstattung des Kaufpreises gilt nur für unbenutzte, unbeschädigte, vollständige und originalverpackte Produkte. Ausnahmen können in Fällen gemacht werden, in denen eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder zumutbar ist. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel auftritt, nachdem der Kunde oder ein Dritter das Produkt ohne die schriftliche Zustimmung von Vectone verändert hat. Darüber hinaus ist die Gewährleistungspflicht von Vectone darauf beschränkt, dass Vectone den Mangel kannte oder nicht grob fahrlässig kannte. Für Verbraucher iSd. KSchG, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
    3. Bei Problemen mit der Qualität der Leistungen hat der Kunde Anspruch auf Gutschrift eines Betrages (Google-Übersetzung: im Verhältnis zu der durch die Störung verhinderten Nutzung), der auf die Störung der Leistungen entfällt. Dazu muss der Kunde den Vectone-Kundendienst kontaktieren.
  8. Verträge und Dienstleistungen von Drittanbietern
    1. Alle Inhalte, die über die Servicenummern von Vectone abgerufen werden, sind Angebote Dritter, soweit sie nicht ausdrücklich als Inhalte von Vectone gekennzeichnet sind.
    2. Verträge oder Rechtsverhältnisse mit Dritten, die über die Servicenummern von Vectone abgeschlossen oder begründet werden, bestehen nur zwischen dem Kunden und dem Dritten. Vectone haftet nicht für Produkte, Dienstleistungen oder Dienstleistungsschäden, die sich aus diesen Verträgen ergeben.
    3. Mit Zustimmung des Dritten kann Vectone im eigenen Namen das Inkasso für den Kunden übernehmen.
  9. Individueller Zahlungsnachweis und Entgelt
    1. Ist der Kunde namentlich registriert, kann er Einzelverbindungsnachweise verlangen. Diese Rechnungen enthalten mindestens die Angaben über Beginn, Dauer, passive Teilnehmernummer und Entgelt für Einzelverbindungen. Die passiven Teilnehmernummern werden in zusammengefasster Form ausgewiesen.
    2. Vectone stellt am Ende eines jeden Monats einen Einzelverbindungsnachweis in elektronischer Form oder in Papierform zur Verfügung. Verlangt der Kunde mehrere Exemplare solcher Einzelverbindungsnachweise oder Änderungen der Form der Einzelverbindungsnachweise, ist Vectone berechtigt, hierfür ein Entgelt zu verlangen. Auf Wunsch kann dem Kunden der Einzelverbindungsnachweis in Papierform zur Verfügung gestellt werden, auch wenn er in der Regel die elektronische Version erhält, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen.
    3. Etwaige Einwendungen gegen einzelne Einzelverbindungsnachweise oder Teile davon durch den Kunden müssen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung in schriftlicher Form erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die enthaltenen Daten und Preise als anerkannt. Dies schließt eine gerichtliche Anfechtung nicht aus. Vectone wird den Kunden über die Frist und die Auswirkungen ihres Ablaufs unterrichten. Erhält der Kunde keinen Einzelverbindungsnachweis, beginnt die Frist mit der Abrechnung des betroffenen Anschlusses zu laufen.
    4. Einwendungen gegen einzelne Einzelverbindungsnachweise oder Teile davon hat der Kunde innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist gelten die darin enthaltenen Daten und Preise als anerkannt. Dies schließt eine Anfechtung nicht aus. Vectone wird den Kunden auf diese Frist und die Wirkung ihres Ablaufs hinweisen. Erhält der Kunde keinen Einzelverbindungsnachweis, beginnt die Frist mit der Abrechnung des jeweiligen Anschlusses zu laufen.
    5. Bei Beanstandungen wird Vectone alle in die Berechnung eingeflossenen Faktoren überprüfen und die Richtigkeit des Einzelverbindungsnachweises schriftlich bestätigen bzw. entsprechend berichtigen und anschließend das zu viel berechnete Guthaben (sofern vorhanden) innerhalb einer angemessenen Frist ersetzen. Liegt ein Fehler in der Abrechnung vor, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und ist das richtige Entgelt nicht mehr feststellbar, so wird unbeschadet einer gerichtlichen Entscheidung ein Pauschalbetrag auf der Grundlage des durchschnittlichen Umfangs der Verbindungsentgelte des Kunden für die in Anspruch genommenen Kommunikationsdienste im Vormonat berechnet, wenn Vectone dies glaubhaft macht (§ 71 Abs. 4 TKG), und das überzahlte Guthaben ist zu ersetzen.
  10. Streitschlichtungsverfahren gemäß § 122 TKG 2003
    1. Kunden und Interessenvertretungen haben die Möglichkeit, sich bei Streitigkeiten oder Beschwerden, unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Jahr ab der ersten protokollierten Beschwerde des Kunden an die Kundenregulierungsbehörde (Rundfunk und Telekom Regulierungs GmbH, 1060 Wien, Mariahilfer 77-79) zu wenden, insbesondere bei behaupteten qualitativen Mängeln von Diensten, Zahlungsstreitigkeiten und behaupteten Verstößen gegen das TKG (§§ 71, 122 TKG 2003). Diese wird sich bemühen, eine angemessene Lösung zu finden. Verfahren und erforderliche Unterlagen sind auf der Website der Regulierungsbehörde unter www.rtr.at abrufbar.
    2. Die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bleibt von dem genannten Streitbeilegungsverfahren unberührt. In diesen Fällen können Einsprüche innerhalb von sechs Monaten nach Abbuchung des entsprechenden Betrages vom Guthaben des Kunden erhoben werden, andernfalls gilt die entsprechende Forderung als anerkannt. Die Streitbeilegungsverfahren begrenzen den Ablauf dieser Frist.
  11. Übertragung von Rechten und Pflichten
    1. Der Kunde ist berechtigt, seine SIM-Karte sowie seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zu übertragen.
    2. Vectone kann seine Verpflichtungen oder den gesamten Vertrag ohne vorherige Zustimmung des Kunden auf Dritte übertragen, sofern dies keine entlastende (oder schuldbefreiende) Wirkung hat.
  12. Anzeige der Anrufer-ID
    1. Die Rufnummer des Kunden ist bei Anrufen an entsprechend geeignete Drittgeräte für Dritte sichtbar ("Rufnummernanzeige"). Der Kunde hat die Möglichkeit, eine solche Anzeige, außer bei Notrufen, für jeden seiner Anrufe als Dauer- oder Einzelverbindung selbständig und unentgeltlich zu unterdrücken.
    2. Zusätzlich kann er die Anzeige der Anzahl der eingehenden Anrufe selbständig und kostenlos unterdrücken.
    3. Wird die Rufnummer bereits vor dem Verbindungsaufbau angezeigt, hat der Kunde die Möglichkeit, eingehende Anrufe, für die die Rufnummernanzeige unterdrückt wurde, selbständig und kostenlos abzulehnen.
    4. Bei Anzeige der eigenen Rufnummer als angerufener Teilnehmer hat der Kunde die Möglichkeit, die Anzeige seiner Rufnummer durch den Anrufer selbständig zu unterdrücken.
  13. Unterbrechung oder Abschaltung des Dienstes
    1. Vectone ist berechtigt, einen Dienst zu unterbrechen oder abzuschalten, wenn: Der Kunde sich nicht an die AGB oder sonstige Vereinbarungen hält, oder verdächtig ist, kriminelle oder anstößige Handlungen (Spamming, Hacking, etc.) mit Vectone-Diensten zu begehen, oder wenn der Kunde trotz Aufforderung die Nutzung von netzstörenden oder nicht autorisierten Geräten unterlässt.
    2. Wird die Unterbrechung oder Abschaltung von Diensten durch den Kunden verursacht, wird eine Bearbeitungsgebühr sowie eine Reaktivierungsgebühr erhoben.
    3. Werden die Vectone-Dienste nicht mindestens einmal alle 120 Tage genutzt, wird die Vectone Mobile SIM-Karte vom Netz getrennt, der Vertrag endet, bereits auf der Karte aktivierte, aber noch nicht verfallene Guthaben verfallen und Sie verlieren die Nummer.
    4. Vectone ist berechtigt, einen der Dienste zu unterbrechen oder abzuschalten, wenn der Kunde, den in den AGB oder in anderen Verträgen enthaltenen wesentlichen Verpflichtungen nicht nachkommt oder der Verdacht besteht, dass der Kunde mit Hilfe der Vectone-Dienste kriminelle oder rechtswidrige Handlungen (z.B. Spamming, Hacking, etc.) vornimmt oder der Kunde trotz der Aufforderung, auf das Netz zu verzichten, störende oder nicht zugelassene Endgeräte verwendet.
  14. Außerordentliche Kündigung
    1. Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich kündigen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form oder per Fax erfolgen.
    2. Wichtige Gründe sind für Vectone insbesondere, aber nicht ausschließlich, die in der Klausel 13 aufgeführten Gründe.
  15. Rückerstattung und Verfall nicht genutzter Beträge
    1. Nicht verbrauchte Beträge können vom Kunden zurückgefordert werden, sofern sie auf einer tatsächlichen Vorauszahlung für den jeweiligen Teilnehmeranschluss beruhen.
    2. Die Rückforderung nicht verbrauchter Beträge darf nicht früher als zwölf Monate nach der letzten Abrechnung erfolgen. Der Kunde muss seine Legitimation nachweisen.
    3. Für die Erstattung ist eine Bearbeitungsgebühr im Voraus zu entrichten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den geltenden Tarifen. Der Vertrag endet mit der Erstattung.
    4. Macht der Kunde seinen Anspruch auf Erstattung des restlichen Aufladebetrages bis zum Ablauf des 19. Monats nach dem letzten Ladevorgang, der das Vertragsverhältnis verlängert, nicht geltend, so gilt dies als Verzicht auf die nicht verbrauchten Beträge und diese verfallen. Hat der Kunde bis zum Ablauf des 19. Monats nach dem letzten Ladevorgang den Anspruch auf Rückerstattung der restlichen Entgelte nicht geltend gemacht, so gilt dies als Verzicht auf die nicht verbrauchten Beträge und diese verfallen. Auf die Geltendmachung des Anspruchs sowie auf die Folgen eines erfolglosen Fristablaufs wird der Kunde zu Beginn der Frist gesondert und in geeigneter Form hingewiesen.
  16. Weitergabe von Nummern
    1. Jeder Kunde hat das Recht, seine Rufnummer bei einem Wechsel zu einem anderen Betreiber zu behalten.
      Die Portierung der Rufnummer erfolgt ausschließlich durch einen Antrag des Antragstellers beim neuen Betreiber, wobei die erforderliche Datenübertragungsinformation (NÜV-I) vom alten Betreiber ausgestellt wird, und wird durch einen Antrag beim abgebenden oder dem potenziell übernehmenden Betreiber durchgeführt.
    2. Vectone berechnet die Entgelte für die Nummernportierung nach den jeweils gültigen Entgelten.
    3. Die Portierung kann abgelehnt werden, wenn das aktuelle Guthaben des Kunden die Portierungskosten nicht deckt, außer in den gesetzlich vorgesehenen Fällen, aber auch dann.
  17. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    1. Vectone ist berechtigt, die AGB zu ändern. Änderungen der AGB, der im Mobilfunkbereich angebotenen Leistungen und Entgelte werden auf der Vectone-Website unter www.vectonemobile.at veröffentlicht.
    2. Änderungen der AGB oder Entgelte, die für den Kunden nicht vorteilhaft sind, werden zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten unter www.vectonemobile.at veröffentlicht. Darüber hinaus wird der Kunde mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderungen über diese informiert. Diese Information kann auf einer Monatsrechnung abgedruckt werden. Bei solchen Änderungen der Geschäftsbedingungen oder der Entgelte ist der Kunde zudem berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht gilt ausdrücklich nicht, wenn die Änderungen nur zu Gunsten des Kunden wirken oder die Entgelte nach einem vereinbarten Index erhöht werden.
    3. . Vectone behält sich das Recht vor, die Netze für seine Dienste zu wählen. Eine solche Änderung gilt nicht als Änderung der in der Klausel 17 genannten Bedingungen.
  18. Änderungen der Kundendaten:
    1. Nachdem der Kunde seine Daten registriert hat, muss er Vectone unverzüglich über jede Änderung dieser Daten informieren.
    2. Gibt der Kunde solche Änderungen nicht bekannt und nimmt er deshalb rechtserhebliche Erklärungen von Vectone nicht an, so gelten die Erklärungen dennoch als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
  19. Datenschutz
    1. Vectone erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden, einschließlich Vor- und Nachname, akademischer Grad, Wohnanschrift, Teilnehmernummer, E-Mail-Adresse und sonstige Kontaktdaten für Nachrichten, Vertragsinformationen und Bonität bis zur Beendigung des Vertrages, die für die Erbringung und Bereitstellung der vereinbarten Leistungen oder zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben durch Vectone erforderlich sind.
    2. Stammdaten sind Name und Vorname/Firma, akademischer Grad, Wohnanschrift, Teilnehmernummer und sonstige Kontaktdaten für Nachrichten, Bank- oder Kreditkartendaten, Art und Inhalt des Vertrages und die Bonität.
    3. Verkehrsdaten sind Daten, die zum Zweck der Weiterleitung einer Nachricht an ein Kommunikationsnetz oder zum Zweck der Abrechnung dieses Vorgangs verwendet werden.
    4. Die Stammdaten werden 7 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden gelöscht.
    5. Verkehrsdaten werden 63 Monate nach Bezahlung der Entgelte gespeichert. Eine längere Speicherung ist aus buchhalterischen Gründen oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen zulässig.
    6. Aus buchhalterischen Gründen werden die Daten gespeichert, wenn die Rechnung bis zum Ablauf der Frist, bis zu der die Forderung des Entgelts geltend gemacht wird, nicht bezahlt wird oder wenn bis zum Ablauf der Frist, innerhalb derer die Abrechnung rechtlich angefochten werden kann, ein Verjährungseinwand erhoben wird. Im Falle eines Rechtsstreits werden die Daten bis zur endgültigen Entscheidung aufbewahrt. In allen anderen Fällen werden die Verkehrsdaten nach Ablauf der Dreimonatsfrist gelöscht.
    7. Vectone setzt fortschrittliche Sicherheitstechnologien ein, um Ihre Daten zu schützen. Eine absolute Sicherheit kann jedoch nicht garantiert werden.
  20. Einwilligung des Kunden
    1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten ausschließlich von Vectone zu Marketingzwecken verwendet werden dürfen, um die angebotenen Dienstleistungen fortzuführen und eine optimale Kundenbetreuung gemäß der Datenschutzrichtlinie zu gewährleisten.
    2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Vectone ihn zu Werbezwecken per E-Mail, SMS oder Fax kontaktiert. Die Zusendung von Informationen über ähnliche Produkte und Dienstleistungen von Vectone per SMS oder E-Mail kann jederzeit und kostenlos abgelehnt werden.
    3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Vectone den Netzbetreiber wechselt und bevollmächtigt Vectone, alle notwendigen Schritte und Erklärungen in seinem Namen zu veranlassen. Die vertraglichen Verpflichtungen zwischen Vectone und dem Kunden bleiben bestehen.
    4. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde mit der Zusendung von Mitteilungen über eine bevorstehende Deaktivierung der SIM-Karte durch Mailings oder SMS-Nachrichten einverstanden.
    5. Alle diese Einwilligungen können vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
  21. Europäische Notrufnummer
    1. Die einheitliche europäische Notrufnummer lautet 112. Die örtlichen Notdienste (Polizei, Rettung, Feuerwehr) sind in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union kostenlos erreichbar.
  22. Anwendbares Recht und Gerichtsvereinbarung
    1. Sofern es sich bei diesem Vertrag nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG handelt, unterliegt dieser Vertrag dem Recht von England und Wales und der Zuständigkeit des zuständigen englischen Gerichts.
    2. Für Verbraucher im Sinne des KSchG ist der Gerichtsstand der Ort des ständigen Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
    3. For consumers within the meaning of the KSchG, the court of jurisdiction is the place of permanent residence or habitual residence or place of employment at the time of the conclusion of the contract.

Garantien für Lastschriftverfahren

Lastschriftverfahren Garantie

Diese Garantie wird von allen Banken und Bausparkassen angeboten, welche das Lastschriftverfahren akzeptieren.

Sollte es Änderungen im Betrag, Datum oder Frequenz des Lastschriftverfahrens geben, benachrichtigt Vectone Mobile Limited Sie 10 Werktage im Voraus, bevor Ihr Konto anders belastet wird als ursprünglich festgelegt. Wenn Sie Vectone Mobile Limited dazu auffordern eine Zahlung abzubuchen, wird Ihnen eine Bestätigung des Betrags zum Zeitpunkt der Anfrage gegeben.

Wenn sich ein Fehler in der Zahlung Ihres Lastschriftverfahrens durch Vectone Mobile Limited, Ihrer Bank oder Ihrer Bausparkasse ereignet, haben Sie das Recht auf eine unverzügliche, vollständige Erstattung der Summe, die von Ihrer Bank oder Bausparkasse gebucht wurde.
Wenn Sie eine Erstattung erhalten, die Ihnen nicht zusteht sind Sie dazu verpflichtet diese zurückzuzahlen, wenn Vectone Mobile Limited Sie dazu auffordert.

Sie können ein Lastschriftverfahren jederzeit einstellen, indem Sie Ihre Bank oder Bausparkasse kontaktieren. Eine schriftliche Bestätigung ist möglicherweise notwendig. Bitte kontaktieren Sie Vectone Mobile ebenfalls.

BEDINGUNGEN FÜR DEN Anrufüberweisungsservice

1.Der Service "Call Credit Transfer" (CCT) wird von verbundenen Unternehmen der Vectone Mobile Gruppe angeboten und ist in ausgewählten internationalen Ländern und bei ausgewählten Betreibern verfügbar.
2. Wenn Sie einen CCT bestätigen, wird davon ausgegangen, dass Sie die CCT-Bedingungen akzeptieren; es ist Ihre Pflicht, die CCT-Bedingungen zu lesen und zu verstehen.
3. Um Guthaben von Ihrem Hauptkonto oder über ein anwendbares Paket zu überweisen:
a. Senden Sie eine kostenlose SMS von Ihrem Vectone Mobile
Senden Sie eine SMS mit dem Wort LOAD gefolgt von der internationalen Handynummer des Empfängers an die Nummer 346 (z. B. LOAD 919878334540), woraufhin Sie entsprechende Anweisungen erhalten.
b. Online, über Ihr "Mein Vectone"-Konto
• Melden Sie sich online bei ''Mein Vectone'' an und klicken Sie auf Überweisung anfordern.
• Sie können dann einen neuen Empfänger hinzufügen oder eine Nummer aus der Liste "Meine Empfänger" auswählen.
• Wählen Sie den Betrag, den Sie überweisen möchten, und bestätigen Sie.
• Sobald die Überweisung abgeschlossen ist, werden Sie von uns per SMS benachrichtigt.
4. Vergewissern Sie sich, dass die Nummer des Empfängers korrekt eingegeben wurde. Wenn sie falsch ist und das Guthaben an einen anderen Kunden übertragen wurde, kann dies weder rückgängig gemacht noch erstattet werden, selbst wenn es versehentlich gesendet wurde.
5. Für die Nutzung des CCT-Dienstes im Ausland (Roaming) können besondere Roaming-Gebühren anfallen.
6. Der CCT-Service kann eine Transaktionsgebühr beinhalten. Sie werden über die Höhe der Gebühren für die Nutzung des Dienstes informiert, bevor Sie Ihre Überweisung bestätigen.
Mit der Bestätigung der Überweisung akzeptieren Sie die anfallenden Gebühren. Bitte bestätigen Sie die Überweisung nicht, wenn Sie mit den Gebühren nicht einverstanden sind. Die Überweisung kann nicht mehr rückgängig gemacht oder rückerstattet werden, sobald die Transaktion bestätigt wurde.
7. Es ist nicht möglich, Bonus- oder Aktionsguthaben, die wir Ihnen zur Verfügung stellen, für CCT zu verwenden. 8. CCT ist nur für den nicht-kommerziellen, privaten Gebrauch bestimmt.
9. Vectone kann den Höchstbetrag des übertragbaren Guthabens/ Paket pro Transaktion oder die Anzahl der Transaktionen pro Tag begrenzen oder andere Kriterien festlegen, die die Nutzung des CCT-Service einschränken.
10. Vectone behält sich das Recht vor, den CCT Service jederzeit auszusetzen oder zurückzuziehen, insbesondere bei Verdacht auf Geldwäsche oder betrügerische Nutzung oder aus anderen Gründen.
11. Vectone behält sich das Recht vor, diesen Dienst und die Nutzungsbedingungen jederzeit zu beenden oder zu ändern.